19 März, 2024

Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

Liebe Eltern,

im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben erhalten Sie hier als Download die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz. Bitte lesen Sie sich diese sorgfältig durch und melden Sie uns Fälle von Erkrankungen, die im Informationsblatt genannt sind. In der Vergangenheit gab es im Herbst u.a. einen deutlichen Anstieg von Darmerkrankungen, deren Verbreitung durch rechtzeitige Meldungen und hygienische Maßnahmen besser vermieden werden können.

Anbei vorbeugend zum Download zwei Informationsblätter zu Krätze und Kopflausbefall. Zurzeit gibt es allerdings nur  Einzelfälle. Grund zur Sorge besteht also nicht. Dies gilt auch für einzelne Windpockenerkrankungen. Windpocken sind allerdings meldepflichtig, da für Schwangerschaften und den letzten Wochen bei einem eine Gefährdung entstehen kann, wenn die Frau diese Kinderkrankheit selbst noch nicht gehabt hat.

Eine Anmerkung zur Hygiene auf Schultoiletten: Bitte besprechen Sie mit Ihren Kindern, dass sie sich unbedingt im Sekretariat melden sollen, wenn Seife, Handtücher oder Toilettenpapier auf den Schülertoiletten fehlen. Die Hausmeister und Reinigungskräfte sind angewiesen, dann unverzüglich nachzufüllen.

Die Informationen zum Infektionsschutzgesetz erhalten Sie selbstverständlich auch in gedruckter Foprm bei uns im Sekretariat!

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Gerdes, Schulleiter